Illustration KI vs. Barrierefreiheit
KI vs. Barrierefreiheit – Chancen und Risiken. Ein Beitrag von Sarah Kilb.

Barrierefreiheit vs. KI

Künstliche Intelligenz verspricht schnelle, günstige Website-Erstellung – doch was auf den ersten Blick funktioniert, offenbart technisch oft gravierende Schwächen. Demgegenüber steht die Nutzung von Medien für alle, die dank KI einfach möglich ist.

Vor Kurzem erhielten wir eine Anfrage – es ging eigentlich darum, dass eine Website durch Suchmaschinen nicht auffindbar war.

Als wir uns die Seite anschauten fiel auf den ersten Blick nichts auf, ein Technik-Check verriet aber das Problem: Die Website war KI-generiert und die Texte wurden nur dynamisch auf die Seite geladen. Das bedeutet: sie sind im Standard-HTML Code nicht enthalten.

Coding-Standards werden per se nicht durch KI eingehalten. Und diese sind unumgänglich für Barrierefreiheit. Die Webcontent Accessibility Guidelines (WCAG) definieren Barrierefreiheit online mit vier Grundsätzen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. „Die Robustheit bedeutet eine hohe Kompatibilität der bereitgestellten Inhalte […]. Das heißt, dass bei der Bereitstellung der Inhalte Standards (korrekte Syntax, einheitliche Nutzung von HTML, usw.) eingehalten werden müssen.“ (Quelle: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag-artikel.html)

Dies ist einerseits schlecht für Suchmaschinen, da diese die Texte nicht sehen, andererseits fiel uns auf, dass auch die Barrierefreiheit dadurch verloren geht, dass KI Code oft „irgendwie“ erzeugt.

Hier besteht also wie überall die Pflicht, dass Menschen den KI erzeugten Output prüfen und ggf. überarbeiten, da sie natürlich verantwortlich für das finale Ergebnis sind.

Kurzfristig bedeutet KI in diesem Bereich aber vermutlich eine durchschnittliche Verschlechterung von Website-Quellcodes, da meist Nicht-Programmierer auf KI-Tools zurückgreifen, um günstig selbst Websites zu erstellen.

Illustration: Seh-eingeschränkte Person interagiert mit ihrem Smartphone per Sprachein- bzw. -ausgabe.

In anderen Bereichen ist KI jedoch durch ihre Allgegenwärtigkeit eine Chance, um Inhalte zugänglicher zu machen, und zwar genau da wo es zuvor keine einfachen Lösungen gab:

Gerade dadurch, dass es hier keine Standards gibt macht sich die Flexibilität von KI bei der Nutzung von Medien positiv bemerkbar: Sei es beim automatischen Übersetzen, Transkribieren und Zusammenfassen von Videos oder Audiodateien in Text, z. B. auch in einfacher Sprache, mittels eines kostenlosen Browser-Plugins. Wo früher Spezial-Tools nötig waren sinken für Hör- und Sehbehinderte nun die Barrieren, auf jedwede Medienangebote zuzugreifen.

Und dadurch, dass Suchergebnisse nun auf ganze Sätze und Fragen statt einzelne Suchbegriffe optimiert wurden, steigen die Möglichkeiten für Handicapte enorm an, sich online endlich selbstständig zurechtzufinden.

Fazit:

KI ist weder per se barrierefrei noch automatisch problematisch.

Sie kann Barrieren abbauen – aber genauso neue schaffen, wenn technische Standards nicht eingehalten werden. Gerade bei KI-generierten Websites zeigt sich deutlich: Sichtbarer Inhalt ist nicht gleich zugänglicher Inhalt. Fehlen semantische Strukturen, korrektes HTML und saubere Code-Standards, verlieren sowohl Suchmaschinen als auch assistive Technologien den Zugang.

Die Verantwortung für Barrierefreiheit bleibt deshalb immer beim Menschen. KI kann unterstützen, beschleunigen und neue Möglichkeiten eröffnen – insbesondere bei Übersetzungen, Transkriptionen und vereinfachten Inhalten. Doch ohne fachliche Prüfung und bewusste Umsetzung wird aus technologischem Fortschritt schnell ein Rückschritt in Sachen Zugänglichkeit.

Entscheidend ist nicht, ob KI eingesetzt wird, sondern wie.

Dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt. Mit ChatGPT wurden das passende Fazit und in Teilen der Introtext generiert.

Ist Ihre Website barrierefrei? Wenn Sie mehr zum Thema erfahren wollen oder einen Barrierefreiheits-Audit durchführen lassen möchten, finden Sie hier mehr Informationen: https://www.abico.de/leistungen/barrierefreiheit/